Anmeldekriterien

Eine Voraussetzung ist die Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten im Waldkindergarten - Verein (s. auch Verein).

In den Waldkindergarten können Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden, soweit das notwendige Fachpersonal und Plätze vorhanden sind. In Ausnahmefällen ist eine Aufnahme von Kindern vor vollendetem dritten Lebensjahr möglich. Eine Entscheidung über dies obliegt den Erzieherinnen und dem Vereinsvorstand.

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die Einrichtung besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.

Die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung erfolgt nach den Grundsätzen aus Anhang A, die vom Träger festgelegt werden.

Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung. Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnahmebogens.


Download
Kindergartenordnung
Beinhaltet Anmeldekriterien, Öffnungszeiten, Ferienregelung, Kündigung, Versicherung, Krankheitsfälle, Besondere Gefahren, Versorgung und Sicherheit
Kindergartenordnung Dezember 2021.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.5 MB