Im Waldkindergarten können Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden, sofern Plätze und notwendiges Fachpersonal vorhanden sind. In Ausnahmefällen kann auch eine Aufnahme vor dem dritten Geburtstag möglich sein; diese Entscheidung treffen die Erzieherinnen und der Vereinsvorstand.
Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können aufgenommen werden, wenn ihre besonderen Bedürfnisse innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung berücksichtigt werden können.
Die endgültige Aufnahme erfolgt nach der Zusage eines Platzes, Vorlage der ärztlichen Untersuchung (dazu zählt auch die Vorsorgeuntersuchung) und Unterzeichnung des Aufnahmebogens.
Eine Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist auch die Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten im Verein nach Zusage des Platzes.